Univ.-Prof. Dr. Norbert Hoerster (Mainz)

Überwindung des Relativismus durch Metaphysik?

Die Entdeckung der Relativität von Moral und Recht ist so alt wie die abendländische Philosophie: Schon die griechischen Sophisten gaben dieser Relativität beredten Ausdruck; und kein geringerer als Platon setzte sich zum Ziel, diese Relativität mit philosophischen Mitteln zu überwinden.

Daß verschiedene Gesellschaften, ja nicht selten verschiedene Individuen derselben Gesellschaft, in ihren normativen Vorstellungen divergieren, läßt sich in der Tat kaum leugnen. Allerdings liegt nicht jeder Wertungsdivergenz auf der Ebene der praktizierten Alltagsnormen auch eine Wertungsdivergenz auf fundamentaler Ebene zugrunde. Manche Wertungsdivergenzen auf der Alltagsebene lassen sich unschwer als situationsbedingt erklären. So wird es etwa niemanden wundern, daß der Diebstahl von Wasser, den wir in unserer Gesellschaft allenfalls als Kavaliersdelikt betrachten würden, in einer Wüstengesellschaft als Verbrechen gilt. Auf fundamentaler Ebene besteht in diesem Fall offenbar gar keine Divergenz, sondern Einigkeit. Nämlich: Schwere Strafe verdient ein Diebstahl von solchen Gütern, die gleichzeitig lebensnotwendig und nicht im Überfluß vorhanden sind. Verwunderlich wäre es unter dieser Voraussetzung gerade, wenn der Diebstahl von Wasser bei uns und in einer Wüstengesellschaft nicht unterschiedlich bewertet würde.

Einige Denker haben gemeint, daß sich sämtliche vorhandenen Wertungsdivergenzen nach diesem Muster erklären und damit letztlich, auf fundamentaler Ebene, wegerklären lassen. Diese Auffassung muß jedoch bei realistischer Betrachtung als irrig bezeichnet werden. Nehmen Sie das Verbot von Verhaltensweisen wie Ehescheidung oder lesbischer Liebe in der einen und die Zulassung dieser Verhaltensweisen in der anderen Gesellschaft. Beide Arten der Regelung finden sich im gleichen westeuropäischen Raum – also unter wesentlich gleichen sozialen Lebensbedingungen. Nicht unterschiedliche faktische Lebensumstände, sondern unterschiedliche moralische Wertungen und Ideale scheinen hier der Divergenz der Regelungen zugrunde zu liegen. Schon dieses Beispiel zeigt deshalb, daß sich offenbar nicht alle unterschiedlichen Regelungen nach dem angeführten Muster als situationsbedingt erklären und damit auf fundamentaler Ebene wegerklären lassen.

Gelegentlich hat die Relativität von Moral und Recht besonders schwerwiegende Auswirkungen. Man vergleiche etwa einige geltende Normen in einer freiheitlich-demokratischen und in einer totalitär-diktatorischen Gesellschaft. Hier kann die Wertungsdivergenz Leben oder Tod betreffen: Die eine Gesellschaft erkennt ein Lebensrecht auch von Angehörigen rassischer, politischer oder religiöser Minderheiten an, die andere nicht. Auch in diesen Fällen ist die Divergenz in aller Regel grundlegender Natur und läßt sich keineswegs als bloß situationsbedingt erklären.

Besonders Divergenzen dieser letzten Art lassen die seit über zweitausend Jahren von Philosophen unternommenen Versuche, den Relativismus mit rationalen Methoden zu überwinden, als durchaus wichtige Unternehmungen erscheinen. Die Vorstellung, daß man die Werte und Ideale etwa der Nationalsozialisten allein praktisch-politisch, in keiner Weise aber theoretisch-argumentativ bekämpfen kann, hat etwas zutiefst Unbefriedigendes, ja Beunruhigendes an sich: Für den Glauben an selbst unwichtigste Fakten auf dem Gebiet der Wissenschaft gibt es rationale Gründe; zugunsten der zentralen Normen von Recht und Moral jedoch soll man sich nur auf einer praktischen Ebene engagieren können. Und während die Nazis sich gegen das Recht jüdischer Mitbürger auf Leben engagierten, engagieren wir Heutigen uns eben für dieses Recht. Ist das wirklich alles, was sich hierzu sagen läßt?

Nun, zunächst einmal möchte ich auf folgenden Punkt hinweisen. Philosophische Versuche, den Relativismus von Recht und Moral auf theoretischer Ebene und mit rationalen Mitteln zu überwinden, sind nicht schon deshalb zum Scheitern verurteilt, weil die Relativität in der sozialen Wirklichkeit, wie schon gesagt, tatsächlich vorhanden ist. Denn nicht alle Überzeugungen, die Gesellschaften oder Individuen tatsächlich vertreten, sind gleichermaßen rational haltbar. Auf allen Gebieten – auch auf dem Gebiet der Wissenschaft – gibt es Aberglauben und gibt es Irrtum. Trotzdem sind wir nicht der Überzeugung, daß alle Behauptungen auf dem Gebiet der Wissenschaft gleich gut oder schlecht begründet sind. Wir nehmen vielmehr an, daß es durchaus Möglichkeiten gibt, divergierende wissenschaftliche Überzeugungen rational zu kritisieren. Warum sollte dies auf dem Gebiet der Moral anders sein?

Es gibt in der Geschichte der abendländischen Moral- und Rechtsphilosophie im wesentlichen zwei verschiedene Denkrichtungen, die versucht haben, den Relativismus zu überwinden: eine empiristische Denkrichtung und eine metaphysische Denkrichtung. Die empiristische Denkrichtung – vertreten von Denkern wie Epikur und David Hume, Friedrich August von Hayek und John Mackie – geht aus von gewissen elementaren Grundbedürfnissen und Interessen (wie dem Interesse am Überleben), die de facto jeder Mensch hat. Sie versucht, auf dieser Basis einen gewissen Kernbereich von Moral und Recht dadurch zu begründen, daß sie ihn als soziales Instrument erweist, das langfristig gesehen jedem Individuum nützt. Ich selber halte diesen Ansatz, der letztlich auf der Idee eines Sozialvertrages basiert und auf die Möglichkeit von Kooperation und Kompromiß setzt, für erfolgreich. Auf eine nähere Begründung dieser Auffassung muß ich hier aus Zeitgründen verzichten.

Auf einen wichtigen Punkt möchte ich im Zusammenhang mit dem empiristischen Ansatz jedoch noch hinweisen. Dieser Ansatz erhebt ausdrücklich nicht den Anspruch, den Relativismus in einem alle Bereiche von Moral und Recht umfassenden Sinn zu überwinden. Er beschränkt sich vielmehr ausdrücklich darauf, einen gewissen, zahlenmäßig geringen Kernbestand fundamentaler Normen als begründet zu erweisen. Zu diesem Kernbestand begründeter Normen gehören insbesondere das individuelle Recht auf Leben, das Recht auf freie Selbstverwirklichung sowie das Verbot von Gewaltanwendung. Zu diesem Kernbestand gehören dagegen keine allgemeinverbindlichen Ideale persönlicher Lebensführung, wie etwa das Ideal der unauflöslichen Einehe oder der ausschließlich heterosexuellen Befriedigung sexueller Bedürfnisse. Der Anhänger der empiristischen Sichtweise erkennt weder eine Möglichkeit noch eine Notwendigkeit, die Relativität der unterschiedlichsten Ideale persönlicher Lebensführung, die im Rahmen eines friedlichen Zusammenlebens ohne weiteres nebeneinander verfolgt werden können, zu überwinden.

Dies sieht im Rahmen einer metaphysischen Moralbegründung, zu der ich nunmehr komme, gewöhnlich anders aus. Eine metaphysische Theorie der Normen- und Wertebegründung geht davon aus, daß es absolut geltende, also unabhängig von individuellen Wertungen oder Interessen bestehende Verhaltensmaßstäbe gibt, die dem Menschen in einer außerempirischen, höheren Form der Wirklichkeit vorgegeben sind und von ihm grundsätzlich im Wege einer empirieunabhängigen Erkenntnis erfaßt werden können. Dabei bleiben diese Verhaltensmaßstäbe in aller Regel keineswegs auf die von mir genannten individuellen Freiheitsrechte und Toleranzschranken eines friedlichen Zusammenlebens beschränkt, sondern besitzen eine Reichweite bis weit in Fragen der individuellen Lebensgestaltung hinein. Man denke etwa an die vielfältigen sexualmoralischen Richtlinien im Rahmen der traditionellen katholischen Naturrechtslehre.

Meines Erachtens ist jeder Versuch einer metaphysischen Moralbegründung zum Scheitern verurteilt. Metaphysische Entitäten wie absolute Werte oder eine göttliche Schöpfungsordnung, die einer solchen Moralbegründung als Basis dienen könnten, sind mit rationalen Mitteln nicht erweisbar. Auch auf diesen wichtigen Punkt kann ich jedoch aus Zeitgründen nicht näher eingehen.

Statt dessen möchte ich mich im nun folgenden zweiten Teil meiner Ausführungen ausführlicher mit einer speziellen Form der Verteidigung metaphysischer Normenbegründung auseinandersetzen. Diese Verteidigung, die sich heutzutage recht häufig findet, lautet etwa wie folgt: Es mag ja zutreffen, daß eine metaphysisch vermittelte Erkenntnis absoluter Werte nicht möglich ist. Was aber durchaus möglich, ja für die Praxis unverzichtbar ist, das ist der metaphysisch vermittelte Glaube an absolute Werte. Ohne einen solchen Glauben, durch den sich der einzelne in seinem Gewissen kategorisch gebunden fühlt, droht letztlich das moralische Chaos. Was will man auf der Basis einer bloß empiristischen Interessentheorie etwa dem Nazi entgegenhalten, der doch offenbar ein Interesse daran hat, seine jüdischen Mitbürger zu beseitigen? Sie alle haben sicher dieses oder ein ganz ähnliches Argument schon gehört. Mir scheint es in einem entscheidenden Punkt verfehlt zu sein. Um beim Beispiel der Nazis zu bleiben: Hatten die Nazis tatsächlich ein rationales Interesse an der Beseitigung der Juden? Anders gefragt: Hätten sie die Juden auch dann beseitigen wollen, wenn sie nicht von einer bestimmten metaphysischen Weltanschauung durchdrungen gewesen wären: nämlich von dem zutiefst metaphysischen Glauben an die Höherwertigkeit und den weltanschaulichen Auftrag des, wie sie es nannten "deutschen Blutes" und der "germanischen Rasse"?

Wenn Sie etwa die Reden Heinrich Himmlers, des Cheforganisators der Nazi-Vernichtungslager, lesen, so werden Sie immer wieder die – wie ich meine, durchaus aufrichtige – Beteuerung finden, daß die begangenen Unmenschlichkeiten zwar jedem spontanmenschlichen Mitgefühl als grauenhaft erscheinen müssen, daß der überzeugte Nationalsozialist sich dieser Unmenschlichkeiten aber im Sinne einer moralischen Verpflichtung unterziehen muß; denn nur so kann das von ihm erkannte Ideal einer endgültigen Reinigung des deutschen Blutes von allen artfremden Elementen verwirklicht werden.

Es ist in der Tat schwer vorstellbar, daß Menschen Untaten wie die der Nazis aus purem Sadismus, ohne den weltanschaulich vermittelten Glauben, sich im Einklang mit höheren, absoluten Werten zu befinden, hätten begehen können. Die schlimmsten Greueltaten der Geschichte sind ohne Zweifel auf weltanschaulichem Boden gewachsen. Trotzdem scheinen viele Leute heute wieder zu meinen, wir könnten ohne eine Weltanschauung in der Moral nicht auskomme nur eine alternative, nämlich die christliche Weltanschauung könne uns vor den moralischen Auswüchsen der nationalsozialistischen oder der marxistischen Weltanschauung bewahren. Nur auf dem Hintergrund dieser Sichtweise läßt sich beispielsweise die von Kirchenführern und Politikern gegenwärtig in Deutschland fast einhellig erhobene Forderung verstehen, daß der Bezug auf Gott in der zur Debatte stehenden neuen deutschen Verfassung unverzichtbar sei.

Diese Sichtweise, wonach einer Weltanschauung in ihren moralischen Gefahren nur durch eine andere Weltanschauung begegnet werden kann, ist angesichts der historischen Evidenz jedoch mehr als fragwürdig. Es war, wie gesagt, gerade der Glaube an absolute, überindividuelle Werte, der die Menschheit im Verlauf ihrer Geschichte immer wieder zu den schlimmsten Grausamkeiten und Brutalitäten motiviert hat. Und zwar trifft dies durchaus auch auf die religiös-christliche Wertauffassung zu. Nicht nur hat diese Wertauffassung in ihrer zweitausendjährigen Geschichte ihre Anhänger nicht gerade zu Toleranz und Respekt vor Leben und Freiheit Andersdenkender animiert. Nicht nur spielt die christliche Religion in den gegenwärtigen Bürgerkriegen in Nordirland und im ehemaligen Jugoslawien eine entscheidende, wenn auch in unserer Öffentlichkeit gern übersehene Rolle. Sogar in ihrer moralisch-politischen Einstellung zur Ideologie des Nationalsozialismus zeichneten sich seinerzeit die beiden christlichen Kirchen weit mehr durch Unterstützung als durch Widerstand aus.

Leider bleibt bei aller Aufklärung, die in unserer Gesellschaft inzwischen über das Dritte Reich üblich ist, das Verhältnis Christliche Kirchen-Drittes Reich immer noch seltsam unterbelichtet. Ein einziges aktuelles Beispiel: Als im Frühjahr dieses Jahres die jüdische Synagoge in Lübeck von Neonazis angezündet wurde, brachte u.a. auch die evangelische Kirche in Lübeck ihr Entsetzen zum Ausdruck und erklärte: "Wir Christen können nicht schweigen wie 1938". In Wahrheit hatte die evangelische Kirche in Lübeck wie anderswo in der Nazizeit aber gar nicht geschwiegen. So hatte der Kirchenrat eben dieser evangelischen Kirche in Lübeck seinerzeit ein Gesetz erlassen unter dem Titel "Gesetz über den Ausschluß rassejüdischer Christen aus der Kirche" – ein Gesetz, in dem angeordnet wurde, daß die betroffenen Personen – wohlgemerkt lauter getaufte Christen, die allein wegen ihrer Abstammung als "Rassejuden" gebrandmarkt wurden – daß diese Personen (ich zitiere) "samt ihre Abkömmlingen von jeder kirchlichen Gemeinschaft ausgeschlossen sind". Und der Lübecker Bischof Balzer hatte geschrieben: "Der ewige Gott segne und behüte unseren geliebten Führer". Eine Kirche, die heute ihr damaliges Schweigen beklagt, übt sich in falscher Bescheidenheit.

Es gibt eine Vielzahl noch deutlicherer Belege dafür, daß führende Repräsentanten der katholischen wie der evangelischen Kirche den Nationalsozialismus, als er an der Macht war, durch Wort und Tat aktiv unterstützt haben. Es mag sein, daß diese Unterstützung nicht im Einklang mit der eigentlich christlichen Botschaft stand. Aber das ist im gegenwärtigen Kontext irrelevant. Denn unsere Frage ist ja, ob eine Weltanschauung wie die christliche – so, wie sie tatsächlich gelebt wird – besonders geeignet, ja notwendig ist, um eine Moral der Toleranz und Humanität zu fördern. Die Antwort kann nach allem, was die Geschichte uns lehrt, nur "nein" lauten. Es kann dem nüchternen Betrachter deshalb kaum verständlich erscheinen, wie heute in Deutschland wieder nahezu unwidersprochen von allen möglichen Seiten die Unverzichtbarkeit der Religion für die Moral behauptet wird. Hier einige Zitate. "Die Gottvergessenheit zeigt sich in der geschwundenen Menschlichkeit ... Wenn Kirche, Christentum und Gott demontiert werden, dann sägt man schlicht den Ast ab, auf dem wir alle als abendländische Wertegemeinschaft sitzen. Hier wird doch zum Beispiel deutlich, wo die Verantwortlichen für die gegenwärtige Ausländerfeindlichkeit wirklich sitzen" (so der Kölner Kardinal Joachim Meisner). "Ein Volk ohne Gott hat keine Zukunft" (so Präses Peter Beier, das Oberhaupt der Evangelischen Kirche im Rheinland). "Alle von Menschen verursachten Katastrophen in der Weltgeschichte und in der Gegenwart, vom Holocaust bis zum Völkermord, haben ihre Ursache in der Abkehr der Völker von Gott" (so der stellvertretende CSU-Vorsitzende Ingo Friedrich). "Wir hätten nicht dieses Ausmaß von Gewalt, Egozentrik und Kriminalität, wenn die Bindung durch Religion größere Kraft besäße" (so der SPD-Jurist und ehemalige Präsident des Oberlandesgerichts Braunschweig, Rudolf Wassermann). "Der Gottesbezug ist der Anker nicht nur der Verfassung, sondern auch allen Sinns, jeder Moral ... Dabei ist die Warnung, daß ohne Gott alles erlaubt sei, notwendiger denn je" (so der Leitartikler der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung", Kurt Reumann). All diese Zitate, die nur eine kleine Auswahl darstellen, sollen die Unverzichtbarkeit der Berufung auf Gott in der neuen deutschen Verfassung begründen.

Ich komme zum Schluß. Der zeitgenössische Kulturphilosoph Hermann Lübbe weist gern darauf hin, daß die philosophische Aufklärung längst hinter uns liege und von unserer Gesellschaft verarbeitet sei. Dies ist in einem historischen Sinn sicher richtig: Der vielleicht größte abendländische Aufklärer in Sachen Moral und Religion, David Hume, lebte schließlich vor mehr als zweihundert Jahren. Was eine breite Rezeption der inhaltlichen Botschaft der Aufklärung in unserer Gesellschaft angeht, so muß die Richtigkeit der Aussage Lübbes jedoch bezweifelt werden. Die inhaltliche Botschaft der Aufklärung ist bei uns auch heute noch von beträchtlicher Aktualität, nicht zuletzt in ihrer Antwort auf das Problem der Relativität von Moral und Recht. In einem ihrer zentralen Punkte lautet diese Botschaft nämlich: Zur Begründung von Toleranz, Gewaltverzicht und Menschenrechten als den Fundamenten menschlichen Zusammenlebens bedarf es einer realistischen, empirisch orientierten Sichtweise menschlicher Grundbedürfnisse und Interessen. Metaphysische, religiöse oder ideologische Glaubensannahmen dagegen sind zur Stabilisierung einer Gesellschaft, die sich diesen Grundwerten verpflichtet fühlt, weder erforderlich noch geeignet.



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